Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 10.11.2015 in , geg. 30, Rtg., Kreustraße wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 7 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gemessen. Das Messergebnis betrug 37 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung wurde mittels Radarmessung und Frontfoto dokumentiert. Geldbuße 15,00 €
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bußgeldbescheid wurde von Bußgeldstelle Tuttlingen übersandt.
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