Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Aschheim, auf der A 99, Ri. AD Süd-West (A96), Abschnitt 450, bei km 1,832, linke Spur die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 145 km/h bei zulässigen 120 km/h mit Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffStar S 330 festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 25 km/h und führte zur Einleitung eines Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahrens.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing
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