Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Eching, auf der A 92, AK Neufahrn, Ab 1080, AstG-Z, bei km 0,713, A 92, Ri. Deggendorf zu A 9, Ri. Nürnberg mit 27 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden 87 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0, Foto

Verstoß gegen:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.

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