Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Egloffstein, St 2191, Abschnitt 1000, km 0.0, Hammerbühl, Ri. Gößweinstein die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 83 km/h bei zulässigen 50 km/h mit
Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 33 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung
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