Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Griebenow, B 109, Abs. 39, km 1,550, in Richtung Greifswald mit 22 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan FM1 ergab 72 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Vorpommern-Rügen übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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