Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 09.03.3016 in Gruibingen, BAB 8, km 160,235, Stuttgart – München wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 130 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 30 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung wurde mittels Lasergerät PoliScan Speed und Frontfoto dokumentiert.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.

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