Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 27.04.2016 in Herborn, BAB 45, km 142,045, FR Hanau-Dortmund wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 121 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h und wurde mittels Messgerät: Lasergerät und Frontfoto dokumentiert.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.

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