Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Höchstadt a. d. Aisch, A 3, Richtung Frankfurt, Abschnitt 600, km 0.0 die zulässige Geschwindigkeit missachtet. Bei der mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.8 und Foto durchgeführten Geschwindigkeitsmessung wurden 109 km/h bei erlaubten 80 km/h dokumentiert. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 29 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Zeugenbefragung
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