Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 26.06.2016 in Hohenlockstedt, auf der B 77 , Hungriger Wolf, Abschnitt 80, km 2,2 wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 142 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 42 km/h und wurde mittels Messgerät: PoliScan Speed und Frontfoto dokumentiert.

Verstoß gegen:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen wurde vonübersandt.

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