Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in 94166 Hutthurn, auf der St 2128, Bayerwaldstraße, in Höhe Einmündung Fischhauser Straße um 18 km/h, bei zulässigen 30 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: Leivtec XV3 ergab 48 km/h, Frontfoto liegt vor.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle:Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern übersandte Anhörung
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