Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 29.02.2016 in Ingolstadt, Kraibergstraße 20, Ri. Gaimersheim wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 11 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gemessen. Das Messergebnis betrug 41 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung wurde mittels Messgerät: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed und Frontfoto dokumentiert.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Anhörungsbogen wurde Bußgeldstelle Straubing von übersandt.

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