Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Leipzig, auf der Wundtstr. , zw. Auffahrt Goethesteig und Koburger Str. begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 34 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lichtschrankenmessung 114 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle:Bußgeldstelle Leipzig
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