Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geeschlossener Ortschaften wurde am 18.10.2015 in Waldaschaff, auf der BAB 3, FR Passau, km 230,950 um 28 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES3.0 ergab 108 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing
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