Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 19.04.2016 in Walle, auf der Utlandhörner Straße, Höhe Haus Nr. 13, Richtung Moordorfer Straße wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 102 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 32 km/h und wurde mittels Messgerät Leivtec XV3 und Frontfoto dokumentiert.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Aurich übersandt.
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