Eine Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in Langenbach, Engenau, auf der L 1142, Abzweig Lichtenau, bis OA um 19 km/h, bei zulässigen 30 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät ergab 49 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern

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