Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Langenhagen, Tonkuhle, vor Hausnr. 1, Rtg. Imhoffstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden am 27.05.2016 bei erlaubten 30 km/h, 41 km/h mit Messgerät Leivtec XV3, mit Frontfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 11 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hannover
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