Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der A 71, Heldrungen, Richtung Sangerhausen, Höhe km 21,0 außerhalb geschlossener Ortschaften um 24 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 84 km/h. Beweismittel: Piezomessung, Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern
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