Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 4, Jagdberg, Richtung Dresden, bei km 174,739, Überholspur um 45 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 125 km/h. Beweismittel: Piezomessung, Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern

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