Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in 91085, Weisendorf, St 2263, Auracher Bergstraße, Höhe Hs.-Nr. 1, Neue Bergstraße. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 24 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät Jenoptik TraffiStar S 350 mit Frontfoto 74 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern übersandte Vordruck Anhörung

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