In München, auf der A 99, Ri. AD Süd (A 8), im Abschnitt 430, Höhe km 0,650 außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 111 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 31 km/h. Beweismittel:
Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0, Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.

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