Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 101, im Absch. 320, in Höhe km 1,025, Richtung Horst die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit ESO – mobil digital ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 17 km/h, bei erlaubten 60 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 77 km/h
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Elbe-Elster übersandte Anhörung des Betroffenen.
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