Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 38, Breitenworbis, Göttingen – Leipzig, km 47,5 mit 12  km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Lasermessung dokumentierte mit Foto 92 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern erhob 40,00 € Verwarnungsgeld

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