Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 38, Leinefelde – Worbis, Leipzig – Göttingen, km 34.0 wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 106 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 26 km/h. Beweismittel: Lasermessung und Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Artern übersandt.
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