Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 4, Jagdberg, Richtung Dresden, bei km 174.739, Überholspur die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 23 km/h bei zulässigen 80 km/h. Durch Piezomessung wurden 103 km/h mit Foto dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Vordruck Anhörung

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