Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 4, Jena, Richtung Erfurt, in Höhe km 170,670, 3. Überholspur überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 80 km/h, 101 km/h mit Piezomessung, Beweisfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Anhörung

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