Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 4, Jena, Richtung Erfurt, in Höhe km 170.670, 3. Überholspur
um 31 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Piezomessung mit Foto 111 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Anhörung
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