Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 4, Schleifreisen, Frankfurt – Dresden, bei km 155,0 mit 51 km/h, bei zulässigen 130 km/h gemessen. Festgestellt wurden 181 km/h. Beweismittel: Lasermessung, Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Artern übersandt.
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