Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 71, Gräfenroda, Schweinfurt-EF, AD Süd Harz, Tunnel Rennsteig, Alte Burg die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 80 km/h, 101 km/h durch Lasermessung mit Foto. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 21 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Formular Anhörung
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