Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 71, Heldrungen, Richtung Schweinfurt, bei km 21,5 mit 37 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden 97 km/h. Beweismittel: Piezomessung, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandt.
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