Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 71, Heldrungen, Richtung Scheinfurt, bei km 21,5 mit 20 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 100 km/h. Beweismittel: Piezomessung, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandt.
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