Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Geschwindigkeit auf der BAB 71, Suhl-Albrechts, Richtung Schweinfurt, km 127,6, Überhohlspur überschritten. Die durchgeführte Piezomessung mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 95 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 175 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.10 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Vordruck Zeugenbefragung

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