Auf der BAB 71, Zella-Mehlis, Richtung Schweinfurt, bei km 125,2, 2. Überholspur wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 43 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Piezomessung mit Foto 123 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Aktenführende Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Anhörungsbogen

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