Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte auf der BAB 9, Schleifreisen, Berlin-München, bei km 187.0, auf der Überholspur. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 29 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Piezomessung mit Foto 129 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Zeugenfragebogen

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