Die Geschwindigkeitsüberschreitung wurde in Dietfurt a. d. Altmühl, St 2234, Abschnitt 120, Parleithen, km 2.210, Ri. Breitenbrunn festgestellt. Gemessen wurden bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften 97 km/h. Die mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 und Foto dokumentierte Übertretung betrug 17 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Zeugenbefragung
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