Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Nürnberg, Südwesttangente, Ri. Feucht, Hh. AS N.-Gebersdorf um 26 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan FM1 mit Foto 106 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung
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