Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Selb, auf der A 93, Ri. Holledau, im Abschnitt 260, bei km 0,65 mit 23 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 103 km/h. Beweismittel: Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von  Bußgeldstelle Straubing übersandt.

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