Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in 83334, Inzell, auf der B 306, Traunsteiner Str., Höhe Einmündung Rathausplatz, innerhalb geschlossener Ortschaften um 10 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 15,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 60 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor, Foto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern übersandte Verwarnungsangebot, Vordruck Zeugenbefragung
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