Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 85111, Adelschlag, St 2035, Eichstätter Str., Höhe PPL, zw. Schule u. Fi. Pfahler die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 16 km/h bei zulässigen 50 km/h. Mit Messgerät Einseitensensor wurden 66 km/h mit Foto dokumentiert.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5, §25 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern übersandte Vordruck Anhörung
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