Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 85391, Allershausen, St 2054, Ampertalstraße, Höhe Hs.-Nr. 21die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit einem Einseitensensor mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 507 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern übersandte Zeugenbefragung
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