Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 85411, Hohenkammer, St 2054, Petershauser Straße, Höhe Abschnitt St 2054 mit 17 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 67 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor und Foto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern übersandt.
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