Bei einer Geschwindigkeitsmessung in 94481, Grafenau, Nendlach, St 2321, Ortsdurchfahrt, ggü. Hs.-Nr. 21 wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 67 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 17 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor, Foto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Formular Zeugenbefragung wurde von  Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern übersandt.

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