Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Augsburg, A 8 West, Ri. München, Abschnitt 360, km 3,500 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 36 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage-PoliScan FM1 in Enforcement Trailer mit Foto ergab 156 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck “Zeugenbefragung”

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