Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Augsburg, B 2, Abschnitt 1480, km 3,300, Meringer Str., Ri. Kissing die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 91 km/h bei zulässigen 70 km/h mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.8 mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 21 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Anhörung

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