Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Bayreuth, A 9, Ri. Berlin, Abschnitt 360, km 5.580.  Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 38 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed mit Foto 138 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung

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