Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bayreuth, auf der A 9, Ri. München, Abschnitt 340, bei km 5.580 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 23 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed mit Foto ergab 110 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung
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