Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Bönen, Kreis Unna, BAB 2, FR Hannover, km 408,370 um 31 km/h bei zulässigen 130 km/h überschritten. Festgestellt wurden 161 km/h, Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Unna übersandte Anhörungsbogen
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