Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Cadolzburg, Ammerndorfer Straße, i.H. Einm. Geh-und Radweg die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Leivtec XV3 mit Frontfoto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 35 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 85 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle KVÜ Zentrales Mittelfranken übersandte Vordruck Anhörung
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