Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Ebermannsdorf, A 6, Ri. Heilbronn, Abschnitt 520, km 0.800, Ri. Heilbronn wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 104 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 24 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.8 und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.

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