Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Ebermannsdorf, auf der B 85, Abschnitt 1480, bei km 3,050, Ri. Amberg ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 84 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 24 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0, Foto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.

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