Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Eching, auf der BAB 9, Ri. Berlin, Abschnitt 1100, km 0,630 ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 153 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 33 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – Multanova 6FAFB WVZ, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.
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